Kosten der TCM Behandlung
Bei unserer Praxis handelt es sich um eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung.
Bei Privatpatienten erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte
(GOÄ). Aus Gründen der Kostentransparenz werden alle möglichen Leistungen,
Diagnose und Therapie, nach der GOÄ abgerechnet und ausgewiesen. Wir
berechnen die Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte mit dem 2,3-fachen Faktor.
In der Regel werden die Kosten der Behandlungen von den privaten
Krankenversicherungen ohne Zuzahlung übernommen. Wir empfehlen jedoch, im
Vorfeld mit der Versicherung in Kontakt zu treten. Auch bei Beamten übernimmt
die Beihilfe oft einen grossen Teil der Kosten.
Bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen werden die Kosten von den Kassen
üblicherweise nicht übernommen. Aus diesem Grund ist es für Kassenpatienten
leider notwendig, die Kosten der Behandlung selbst zu zahlen. Über die Höhe der
anfallenden Kosten können Sie uns gerne im Vorfeld ansprechen.
Alle Behandlungen erfolgen unabhängig von einem Erstattungsanspruch gegenüber
den Krankenkassen. Es wird eine ordentliche Rechnung ausgestellt.
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